Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mia Katarina Patzke
Paragraph 1: Allgemeines – Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Veranstaltungs- oder Engagementvertrags. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen oder Abweichungen gelten nur, soweit diese von Mia Katarina Patzke schriftlich bestätigt worden sind.
2. Verträge kommen erst mit Rücksendung der vom Auftraggeber unterschriebenen Vertragsausfertigung und der Begleichung der Anzahlungsrechnung zustande. Die Rücksendung der unterzeichneten Vertragsausfertigung und die Begleichung der Anzahlungsrechnung muss vom Auftraggeber bis zu dem von Mia Katarina Patzke schriftlich genannten Datum erfolgen. Bei Nichteinhaltung der Frist ist Mia Katarina Patzke von allen Verpflichtungen den Auftraggeber betreffend entbunden.
3. Alle Vertragspartner wissen, dass eine Freie Trauung die standesamtliche Eheschließung nicht ersetzt.
4. In diesen AGBs und anderen Texten von Mia Katarina Patzke wird stellenweise nur die maskuline Form verwandt. Dies geschieht einzig aus Gründen der besseren Lesbarkeit.
Paragraph 2: Angebot – Vertragsschluss
1. Meine Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes bestimmt ist.
2. An Abbildungen, Broschüren, Zeichnungen, Kalkulationen, Konzepten, Angeboten, Fotografien, Grafiken, Texten und sonstigen Unterlagen behalte ich mir sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder ihrer Bearbeitung oder Veränderung bedarf der Auftraggeber meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Nutzt der Auftraggeber ohne unsere Zustimmung Unterlagen, an denen mir das Urheberrecht zusteht, ist der Auftraggeber zur Unterlassung und Schadensersatz sowie zur Zahlung eines angemessenen Honorars verpflichtet.
Paragraph 3 Preise – Zahlungsbedingungen
1. Die Gage ist – sofern nicht anders vereinbart – wie folgt zu begleichen: Mit Abschluss des Vertrags wird die vereinbarte Anzahlung sofort fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor der Zeremonie zu zahlen.
2. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber ebenfalls nur nach Maßgabe von Satz 1 und zudem nur befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Paragraph 4: Leistungserbringung – Mitwirkung
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Mia Katarina Patzke über jegliche Änderung von Trauungs-Ort oder -Uhrzeit rechtzeitig zu informieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten.
2. Ist die Zeremonie unter freiem Himmel geplant, sorgt der Auftraggeber für einen alternativen Trauort oder ein Überdach für den Fall, dass die Wetterbedingungen eine Zeremonie unter freiem Himmel nicht zulassen. Mia Katarina Patzke ist nicht dazu verpflichtet, die Zeremonie bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen (Regen, Kälte, Wind, starke Sonneneinstrahlung) im Freien durchzuführen.
3. Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig vor dem Eintreffen Mia Katarina Patzke nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren.
4. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen.
5. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass der Wortlaut der Rede ihm im Vorfeld nicht vorgelegt wird.
6. Dem Auftraggeber ist bekannt und er akzeptiert, dass er auch nach der Zeremonie keine schriftliche Ausfertigung der Rede erhält. Mia Katarina Patzke empfiehlt dem Auftraggeber die Zeremonie als Erinnerung zu filmen. Dabei ist Paragraph 7 Abs. 2. und 3. zu beachten.
Paragraph 5: Haftung durch Mia Katarina Patzke
1. Eine Haftung von Mia Katarina Patzke für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die unmittelbar während oder im Anschluss an einer Zeremonie entstehen, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Auch im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung haftet Mia Katarina Patzke nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Mia Katarina Patzke verpflichtet sich, die benötigte Anfahrtszeit ausreichend zu kalkulieren, um ein pünktliches Erscheinen zu gewährleisten. Sollte ihm dies aufgrund von Bedingungen, die er nicht zu verschulden hat (Unfall, Straßensperrung, Wettereinbruch, höhere Gewalt etc.), nicht gelingen, ist er nicht zur Rückgabe des Redner-Honorars verpflichtet, sofern mit für den Auftraggeber akzeptabler Verspätung die Zeremonie von ihm noch durchgeführt werden kann.
a. In diesem Fall kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung von 10% des vereinbarten Honorars verlangt werden, sofern nicht auch 30 oder mehr Prozent der Gäste betroffen sind.
b. Die 10%ige Rückerstattung kann nicht verlangt werden, wenn erschwerte Bedingungen hinlänglich bekannt waren, und der Auftraggeber es versäumt hat, Mia Katarina Patzke darüber zu informieren.
3. Für den Fall, dass Mia Katarina Patzke nicht antreten kann (wegen Krankheit, Unfall, Transportschäden, höhere Gewalt etc.), ist sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bemüht, entsprechenden Ersatz zu stellen. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Honorars verpflichtet. Gelingt ihm dies nicht, aber der Auftraggeber greift dennoch auf die von ihm konzipierte Rede zurück (zum Beispiel durch Einsatz einer selbst akquirierten Privatperson als Redner-Ersatz), so kann vom Auftraggeber eine Rückerstattung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars verlangt werden. Sollte der Auftraggeber diese Möglichkeit nicht annehmen, entfallen unter diesen Voraussetzungen alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Schadensersatz durch Mia Katarina Patzke wird in diesem Falle nicht geleistet.
Paragraph 6: Haftung durch den Auftraggeber
1. Der Veranstalter/Beauftragter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Mia Katarina Patzke, die durch Rowdytum, Vandalismus, mutwillige Zerstörung oder unsachgemäße elektronische Stromversorgung zustande kommen, übernimmt der Veranstalter die volle Haftung.
2. Kann die Zeremonie zur vereinbarten Zeit nicht stattfinden aufgrund von Wetterbedingungen / Verspätung von Brautpaar oder Gästen / anderen Fällen von höherer Gewalt, wird von Mia Katarina Patzke eine Verschiebung von bis zu 30 Minuten unentgeltlich akzeptiert. Jede darüber hinaus gehende Wartezeit wird in Rechnung gestellt mit einem Stundensatz von 50 Euro pro angefangener Stunde. Mia Katarina Patzke ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eine erhebliche Verschiebung (mehr als 30 Minuten) zu akzeptieren. Mia Katarina Patzke ist weiterhin nicht verpflichtet, die Zeremonie an einem anderen Tag als dem vertraglich vereinbarten nachzuholen.
3.1. Der Auftraggeber kann vom Veranstaltungs- oder Engagementvertrag bis zwei Tage vor der Zeremonie zurücktreten (stornieren).
3.2. Im Falle des Rücktritts bis 180 Tage vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr von Mia Katarina Patzke einbehalten bzw. als Bearbeitungsgebühr sofort fällig.
3.3. Im Fall des Rücktritts bei weniger als 180 Tagen vor dem vereinbarten Termin der Zeremonie gelten Darüber hinaus die nachfolgenden Stornogebühren, die der Auftraggeber im Fall einer Stornierung zu tragen hat:
50 % bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor der Zeremonie
70 % bei einem Rücktritt bis 14 Tage vor der Zeremonie
80 % bei einem Rücktritt bis 2 Tage vor der Zeremonie
Die angegebenen Stornogebühren beziehen sich auf den vereinbarten Vertragspreis und werden mit der Anzahlung verrechnet. Weist der Auftraggeber im Einzelfall nach, dass sich Mia Katarina Patzke im konkreten Fall einen höheren Betrag an ersparten Aufwendungen oder tatsächlich erzielten oder an möglichen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen muss, verringern sich die vorgenannten Beträge entsprechend.
3.4. Die Stornierung von Leistungen hat schriftlich zu erfolgen.
Paragraph 7: Datenschutz
1. Der Auftraggeber genehmigt Mia Katarina Patzke die Erstellung und Nutzung (auch für Werbezwecke) von Foto- und Videoaufnahmen der Zeremoniestätte und/oder der Zeremonie, sofern das Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, der Gäste und/oder Urheberrecht des Fotografen davon nicht berührt werden. Vereinbarungen, die Persönlichkeitsrecht der Auftraggeber, Gäste und/oder Urheberrecht betreffen, müssen stets schriftlich fixiert werden.
2. Mia Katarina Patzke genehmigt dem Auftraggeber die Veröffentlichung von Fotografien von der Zeremonie, auf denen Mia Katarina Patzke abgebildet ist. Die Veröffentlichung von Videoaufnahmen der Zeremonie bedarf der Genehmigung durch Mia Katarina Patzke. Dies betrifft insbesondere soziale Medien.
3. Der Inhalt der Rede ist urheberrechtlich geschützt, das Urheberrecht liegt bei Mia Katarina Patzke. Das Nutzungsrecht geht durch den Vortrag oder eine Videoaufnahme nicht an den Auftraggeber über. Ohne Rücksprache darf die Zeremonie weder vom Auftraggeber noch von Mia Katarina Patzke veröffentlicht werden.
4. TV-/Medien-Hochzeiten sind mit diesem Vertrag ausgeschlossen. Sofern seitens des Auftraggebers eine Medienpräsenz gewünscht ist, in welche Mia Katarina Patzke einbezogen werden soll, so ist dazu eine gesonderte vertragliche Regelung zu treffen. Mia Katarina Patzke ist zudem in einem solchen Fall grundsätzlich zum Rücktritt berechtigt. Die dadurch entstehende Stornierung wird wie unter Paragraph 6 Abs. 3 abgerechnet.
Paragraph 8 Erfüllungsort – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Mia Katarina Patzke ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Zusatzbestimmungen für UGC-Creation:
Allgemeines
1. Mia Katarina Patzke (nachfolgend Auftragnehmer genannt) produziert für die Auftraggeber Videocontent.
2. Die Herstellung von Videocontent erfolgt auf Grund des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Briefings.
3. Auftragserteilung und Abnahme sowie ihre Änderung und Ergänzung bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bei Vertrag sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
4. Die Verantwortlichkeit für die sachliche Richtigkeit des Inhalts und die rechtliche Zulässigkeit trägt der Auftraggeber, soweit seine Weisungen insoweit befolgt worden sind.
5. Der Auftragnehmer verkauft die Erstellung des Videos und die Nutzung des Videos, nicht die Daten oder Rechte, soweit dies nicht anders vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Rohdaten. Diese kann er zusätzlich lizenzieren.
6. Für Angebote, Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, auch wenn sie dem Auftraggeber bei späteren Abschlüssen nicht ausdrücklich mitgeteilt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Auftragnehmer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden weder ganz noch teilweise Inhalt des Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Kosten
1. Für Leistungen und Preise gelten die Vereinbarungen im Vertrag.
2. Etwaige Mehrkostenforderungen auf Grund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer vorher anzukündigen. Mehrkosten, die nicht im Vorfeld angekündigt werden können, wie z. B. Überstunden, spontane zusätzliche Technik u. ä. trägt der Auftraggeber.
3. Reisekosten werden mit 0,50 EUR netto pro Kilometer berechnet.
4. Übernachtungskosten werden mit 80,00 EUR netto pro Person und Nacht berechnet.
Herstellung
1. Die Herstellung beginnt frühestens mit Abschluss des Produktionsvertrages.
Verlangt der Auftraggeber vor der Abnahme des Videos Änderungen der zeitlichen Dispositionen, des Manuskripts, des Drehbuches oder der bereits hergestellten Videoteile, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten, soweit es sich nicht um die Geltendmachung berechtigter Mängelrügen handelt. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten.
2. Hat der Auftraggeber nach Abnahme des Videos Änderungswünsche, so hat er dem Auftragnehmer die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Der Auftragnehmer erstellt kreative Leistungen. Diese sind, gleich ob ein Konzept vorliegt, immer subjektiv zu betrachten. Eine Nichteinhaltung der Qualitätsstandards ist subjektiv und nicht aussagekräftig.
4. Soweit der Auftraggeber Schauspieler, Models o.ä. zur Verfügung stellt, haftet der Auftraggeber für die Rechteklärung mit den eingebrachten Personen, Örtlichkeiten o.ä.
5. Der Auftraggeber darf dem Auftragnehmer nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
6. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich verbindlich vereinbart wurden. Hält der Auftraggeber Zahlungstermine nicht ein, so wird der Auftragnehmer für die Dauer des Vertrages von der Lieferpflicht befreit.
Abnahme
1. Beanstandungen müssen unverzüglich nach Ansicht des Videos erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption/Kreation beruhen, können nicht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere Änderungen vorzunehmen.
2. Sofern das Video nach dem genehmigten Drehbuch/Briefing/ Konzept o. ä. gefertigt ist und qualitativ den Anforderungen entspricht, ist der Auftragnehmer zur Abnahme verpflichtet (Ausschluss sogenannter Geschmackretouren).
3. Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.
Haftung
1. Tritt bei Herstellung des Videos ein Umstand ein, der die vertragsgemäße Herstellung unmöglich macht, so hat der Auftragnehmer nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
2. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung, die weder vom Auftragnehmer noch vom Auftraggeber zur vertreten ist, berechtigt den Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag. Die bisher erbrachten Leistungen sind jedoch zu vergüten.
3. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet der Auftragnehmer nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
4. Finden auf Veranlassen des Auftraggebers Dreharbeiten in dessen Geschäfts- und/oder Betriebsräumen statt, ist eine Haftung des Auftragnehmers für etwaige Betriebsstörungen ausgeschlossen.
Rechteübertragung/Urheberrecht
1. Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Videos von dem Auftragnehmer selbst erstellten Materialien wie Drehbücher, Unterlagen o.ä. verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films/des Videos entstandenen Materialien und Unterlagen, insbesondere auch nicht der während eines etwaigen Castings entstandenen Aufnahmen. Der Auftraggeber erwirbt lediglich ein Nutzungsrecht, kein Recht an Rohdaten o.ä.
2. Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Videos eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird der Auftragnehmer, soweit dies möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung der Ausdehnung der Nutzungsrechte wird der Auftragnehmer nur aus wichtigem Grund verweigern.
3. Will der Auftraggeber über die vereinbarte Nutzung hinaus, Rechte dem Video erwerben, muss hierüber mit dem Auftragnehmer eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von dem Auftragnehmer genehmigten Änderungen durch den Auftragnehmer selbst vornehmen zu lassen, es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.
5. Der Übergang der Rechte erfolgt mit der Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Der Auftragnehmer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.
6. Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf der Auftragnehmer – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
7. Der Auftragnehmer haftet nicht für das Verletzen der Rechte Dritter im Rahmen der DSGVO im Rahmen einer Produktion, wenn Aufnahmen öffentlicher Gebäude, Straßenzüge o. ä. gewünscht sind. Dem Auftraggeber sind die Datenschutzbestimmungen bekannt. Wenn diese nicht bekannt sind, ist er gehalten, den Auftragnehmer um Beratung zu bitten.
Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Kopien und Aufbewahrung
1. Der Auftragnehmer darf sich Kopien des Produkts für eigene Werbezwecke (z. B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn die Produktion seitens des Auftraggebers im Einsatz ist. Ist dies nicht gewollt, muss der Auftraggeber die Geheimhaltung des Videos vereinbaren.
2. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Material (Rohdaten, Tonaufnahmen u. a.) zu sichern. Eine Sicherung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, aus Kulanz. Sofern keine Sicherung der Daten nach Abgabe durch den Auftragnehmer erfolgt, ist dieser nicht haftbar.
Absage durch den Auftragnehmer
Im Falle kurzfristiger krankheitsbedingter Gründe seitens des Auftragnehmers wird vom Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen verzichtet.
Schlussbestimmungen
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
2. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz von Mia Katarina Patzke ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht gelten zu machen.
3. Sollten einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
Worte von Mia
Mia Katarina Patzke
Im Fischergarten 15/2,
88250 Weingarten
Stand 01. Dezember 2024